Mietanpassung zum 01. Mai 2024
Erhöhung mit Kappungsgrenzen
Seit Jahren sind in der WOBA Templin die Mieten konstant. Aber auch wir sind als Wohnungsbaugesellschaft stark von gestiegenen Baupreisen, Zinserhöhungen und Inflation betroffen. Unsere Kosten sind dadurch enorm angewachsen, während die Mieten seit 2016 fast unverändert geblieben sind. Hinzu kommt, dass wir unseren Bestand sanieren und instand halten müssen. Um wirtschaftlich tragfähig und handlungsfähig zu bleiben, ist es deshalb notwendig, die Einnahmesituation zu verbessern und die Mieten zu erhöhen. Um aber unsere Mieter/innen vor finanzieller Überforderung zu schützen, passen wir die Mieten moderat an. Um sicherzustellen, dass unsere Mieten trotz der aktuellen Erhöhung bezahlbar bleiben, haben wir uns selbst zwei Erhöhungsgrenzen gesetzt. Die Mieterhöhungen beziehen sich nur auf die Wohnungen, die aktuell eine Kaltmiete von unter 5,50 €/m² haben. Auf diesen Wert wird der Quadratmeterpreis erhöht und gleichzeitig gedeckelt. Außerdem wird die monatliche Erhöhung bei maximal 50 Euro gekappt. Gesetzlich wären deutlich höhere Mieten möglich.
Liebe Mieter/innen, uns ist bewusst, dass dieser Schritt für Sie nicht angenehm ist. Für den Fortbestand unseres Unternehmens und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung unserer Wohnungen ist er jedoch unumgänglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen bei Problemen gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, dass Sie ggf. Anspruch auf Wohngeld haben. Um das zu prüfen oder direkt zu beantragen, können Sie z.B. den digitalen Bürgerservice „LISA“ des Landkreises Uckermark nutzen. In Templin finden Sie diesen in der Geschäftsstelle der Sparkasse Uckermark in der Schinkelstraße 32.